Rüla

Rücklastschrift

Außenhandel

Definition

Eine Rücklastschrift entsteht, wenn eine SEPA-Lastschrift mangels Deckung, wegen Widerspruch oder fehlender Einzugsermächtigung nicht eingelöst wird. Der Betrag wird dem Konto des Zahlungsempfängers wieder belastet, häufig verbunden mit Rücklastschriftgebühren.