COMP
Generaldirektion für Wettbewerb der Europäischen Kommission
Definition
Die Generaldirektion für Wettbewerb der Europäischen Kommission (COMP) ist die Dienststelle der EU-Kommission, die für die Durchsetzung des europäischen Wettbewerbsrechts zuständig ist. Sie überwacht Kartelle, prüft Unternehmenszusammenschlüsse, kontrolliert staatliche Beihilfen und bekämpft den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen im europäischen Binnenmarkt.