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[Anlagen, Anlagenteile] einfacher oder herkömmlicher Art
Definition
Eine Bezeichnung im Bau- und Anlagenwesen für technische Einrichtungen einfacher oder herkömmlicher Bauart, die keiner besonderen Überwachung oder Prüfung bedürfen. Die Einstufung ist relevant für Genehmigungsverfahren und Prüfanforderungen.