A-TN
A-TeilNehmer
Definition
Der anrufende Teilnehmer in einer Telekommunikationsverbindung. Im Gegensatz zum B-Teilnehmer (Angerufener) initiiert der A-Teilnehmer den Verbindungsaufbau.
A-TeilNehmer
Der anrufende Teilnehmer in einer Telekommunikationsverbindung. Im Gegensatz zum B-Teilnehmer (Angerufener) initiiert der A-Teilnehmer den Verbindungsaufbau.