AfIA
Arbeitsgemeinschaft für die geordnete und kontrollierte Ablagerung von industriellen und gewerblichen Abfällen
Definition
Steht für <b>Arbeitsgemeinschaft für die geordnete und kontrollierte Ablagerung von industriellen und gewerblichen Abfällen</b> – eine deutsche Arbeitsgemeinschaft, die sich mit der fachgerechten Entsorgung und Deponierung von Industrie- und Gewerbeabfällen befasst.