TGV
Transport- Genehmigungs-Verordnung
Definition
z.B. mit der Bestimmung, dass zum Einsammeln und Befördern von Altautos im Sinne des Altfahrzeuggesetzes keine besondere Transportgenehmigung erforderlich ist.
Transport- Genehmigungs-Verordnung
z.B. mit der Bestimmung, dass zum Einsammeln und Befördern von Altautos im Sinne des Altfahrzeuggesetzes keine besondere Transportgenehmigung erforderlich ist.