u.c.

usual conditions (übliche Bedingungen)

Außenhandel

Definition

Die Abkürzung u.c. steht für „usual conditions" und bezeichnet im Handelsverkehr die üblichen Bedingungen, unter denen ein Geschäft abgeschlossen wird. Sie verweist auf branchenübliche Standards und Konditionen, die keiner gesonderten Vereinbarung bedürfen. Der Begriff findet vor allem im internationalen Warenhandel Verwendung.