P.L.
partial loss (Teilschaden)
Definition
P.L. steht im Außenhandel für „partial loss" (Teilschaden) und bezeichnet einen Versicherungsfall, bei dem die transportierte Ware nicht vollständig, sondern nur teilweise beschädigt oder verloren gegangen ist. Die Regulierung eines Teilschadens erfolgt anteilig entsprechend dem Umfang des festgestellten Schadens.