O.R.D.

owners risk of damage (Eigners Gefahr bei Schaden)

Außenhandel

Definition

Die Klausel O.R.D. (owners risk of damage) im Außenhandel bedeutet, dass der Eigentümer das Risiko für Beschädigungen an der Ware selbst trägt. Diese Handelsklausel legt fest, dass der Versender keine Haftung für Transportschäden übernimmt.