SE
Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft; Gründung seit 8.10.2004 möglich)
Definition
Rechtsform einer europäischen Aktiengesellschaft, die auf EU-Verordnung basiert. Die SE ermöglicht es Unternehmen, ihren Sitz innerhalb der EU zu verlegen und eine einheitliche Organisationsstruktur zu nutzen.