n.F.
neue Fassung
Definition
Juristische Kennzeichnung, die sich auf die aktuelle, geänderte Version eines Gesetzes oder einer Vorschrift bezieht – im Gegensatz zur alten Fassung (a.F.).
neue Fassung
Juristische Kennzeichnung, die sich auf die aktuelle, geänderte Version eines Gesetzes oder einer Vorschrift bezieht – im Gegensatz zur alten Fassung (a.F.).