BerRehaG

Berufliches Rehabilitierungsgesetz

Behörden

Definition

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) regelt die Rehabilitierung von Personen, die in der ehemaligen DDR aus politischen Gründen berufliche Nachteile erlitten haben. Es ermöglicht Betroffenen die Anerkennung erlittener Benachteiligungen und gewährt Ausgleichsleistungen für politisch motivierte Eingriffe in ihre berufliche Entwicklung.