BAT
Bundes-Angestelltentarif
Definition
Ehemaliger Tarifvertrag für Angestellte im öffentlichen Dienst des Bundes und der Länder. Der BAT wurde 2005 durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L) abgelöst.
Bundes-Angestelltentarif
Ehemaliger Tarifvertrag für Angestellte im öffentlichen Dienst des Bundes und der Länder. Der BAT wurde 2005 durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L) abgelöst.