AV

Anlagevermögen

Behörden

Definition

Anlagevermögen (AV) umfasst alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Es gliedert sich in immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Patente, Lizenzen), Sachanlagen (z.B. Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge) und Finanzanlagen (z.B. Beteiligungen, Wertpapiere). Die Bilanzierung ist im HGB geregelt.

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