AfA

Absetzungen für Abnutzung (Abschreibungen)

Behörden

Definition

Steuerlicher Begriff für die planmäßige Wertminderung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Die AfA verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

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