AdG

Adoptionsgesetz

Behörden

Definition

Adoptionsgesetz. Das Adoptionsgesetz (AdG) regelt die rechtlichen Voraussetzungen und Verfahren für die Annahme an Kindes statt (Adoption) in Deutschland. Es enthält Bestimmungen zu den Voraussetzungen der Adoption, den Rechten und Pflichten der Adoptiveltern sowie den Wirkungen der Adoption auf das Verwandtschaftsverhältnis. Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl des Kindes sicherzustellen und eine stabile familiäre Umgebung zu gewährleisten.