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Aussiedleraufnahmegesetz

Behörden

Definition

Das Aussiedleraufnahmegesetz regelt die Aufnahme von Spätaussiedlern und deren Angehörigen in Deutschland. Es legt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Aufnahme von Personen deutscher Herkunft aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Ländern fest.

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