EKMR
Europäische Kommission für Menschenrechte
Definition
Die Europäische Kommission für Menschenrechte (EKMR) war ein Organ des Europarats, das Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen prüfte und an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterleitete. Sie wurde 1998 durch das Protokoll Nr. 11 zur EMRK abgeschafft.